AGB's

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkaufsbedingungen)

an design


Geltungsbereich:

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtige und zukünftige Lieferungen - Leistungen der Firma an design (Inhaber: André Naumann) an alle Käufer/ Besteller im Sinne von § 14 BGB.


Auftrag und Annahme:

Die Darstellung der Produkte auf der Webseite, stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Produkt Übersicht. Aufträge kommen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Ausführung der Bestellung unter Hinweis auf die Geltung dieser AGB zustande. Spätestens mit Annahme der Ware oder Leistung durch den Besteller gelten die nachfolgenden Bedingungen als angenommen. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen; Zusicherungen und Garantien im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Sämtliche Abbildungen; Pläne; Zeichnungen; technische Daten; Prospektinhalte, auch auf elektronischen Datenträgern sind unser geistiges Eigentum und unterliegt unserem Urheberrecht. Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ohne unsere vorherige Einwilligung ist verboten.



Lieferung:


Lieferzeiten sind ausdrücklich und für jede Lieferung gesondert zu vereinbaren. Andernfalls teilt an design einen Liefertermin schriftlich mit. Ist eine Lieferfrist verbindlich bestätigt oder vereinbart, so verlängert sie sich um den Zeitraum, um den sich der Eingang der mit an design vereinbarten Anzahlung und/ oder die Zusendung aller notwendigen Unterlagen und Informationen zur Durchführung der Bestellung. Sie gilt als eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Unsere Lieferfrist steht zudem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, Sie verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehner Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichnete Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Weitgehende Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die im Vorsatz genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerte Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, so werden Ihm, beginnend mit dem Tag der Versandbereitschaftsanzeige, die durch Lagerung entstehende Kosten belastet. Ist der Besteller in Annahmeverzug sind wir berechtigt nach fruchtloser Fristsetzung anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.


Preise und Zahlung:

Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager einschließlich Verladung, Verpackungen; Fracht; und Entladung werden gesondert berechnet und sind nicht Bestandteile von Angeboten und Auftragsbestätigungen, wenn nicht ausdrücklich aufgeführt. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Wird weniger als die Mindestabnahmemenge bestellt, so behalten wir uns vor, die bestellte Menge mit einem Aufpreis zu versehen. Bei Anzahlungen tritt nach Maßgabe des Umsatzsteuergesetzes die MwSt. in gesetzlich bestimmter Höhe hinzu.

Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Erfolgt nach Bereitstellung/Versendung/ Übergabe und Rechnungstellung die Zahlung nicht binnen 14 Tagen, so liegt auf Seiten des Bestellers Verzug  vor und es werden 8% Zinsen gem. § 288 BGB geschuldet. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme Bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder hat er seine Zahlung eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichkommen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wir können auch aus laufenden Verträgen mit dem Auftraggeber ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir behalten uns für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer Änderung der Rohstoff- und / oder Wirtschaftslage Umstände eintreten, die die Herstellung und / oder den Einkauf des betreffenden Erzeugnisses wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarungen verteuern. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Vollzahlung vor, bei laufender Geschäftsbeziehung bis zur Begleichung aller Forderungen daraus. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.



Abnahme, Gefahrübergang:


Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Übergabe am Lieferwerk. Bei Versendungskauf verpacken wir die Ware handelsüblich. Dabei geht die Gefahr mit Auslieferung an Spediteur oder Frachtführer bzw. sonstige  mit der Versendung betrauten Personen auf den Besteller über, ist der Besteller kein Unternehmer, geht die Gefahr mit Ablieferung beim Kunden über. Annahmeverzug und Leistungsverweigerung stehen vollzogener Übergabe gleich.



Rüge – und Untersuchungspflicht:


Der Besteller ist berechtigt den Liefergegenstand innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung am Übergabeort zu prüfen. Unsere Ware wird nur im einwandfreien und gegengeprüften Zustand ausgeliefert. Ausgelieferte Gegenstände sind nach Übergabe unverzüglich auf Schäden zu untersuchen. Die Ablieferung am Bestimmungsort steht der Übergabe gleich. Mängel sind unter deren Darlegung geschäftsüblich, schriftlich oder per E-Mail innerhalb 5 Tagen zu rügen. Uns ist eine Überprüfung von Mängelrügen unverzüglich zu ermöglichen. Erkennbare Mängel können später nicht als verborgene Mängel gerügt und anerkannt werden. Der Besteller ist verpflichtet Liefergegenstände bis zur Vollzahlung und Verwendung durch Be – oder Verarbeitung bzw. Einbau trocken und vor Beschädigungen aller Art geschützt zu lagern. Er hat sicherzustellen, dass die Verwendung der Ware alle Vorschriften aus Zulassungs- und Prüfbescheiden, Einbauvorschriften und alle Regeln der Handwerkskunst strikt eingehalten werden. Zu Wiederhandlungen haben den Verlust der Gewährleistungsansprüche zur Folge und verpflichten den Besteller uns von Ansprüchen Dritter aller Art freizustellen.



Gewährleistung:


Für Sach- und Rechtsmängel leisten wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zwei Jahre Gewähr wie folgt: Nach unserer Wahl bessern wir kostenfrei nach oder liefern kostenlosen Ersatz bei Mängeln, die nachweislich auf Material oder Fertigungsfehlern beruhen und auf einem vor Gefahrübergang liegenden Umstand beruhen. Für Schäden aus unsachgemäßer Lagerung (außerhalb 10 – 50 Grad Celsius und/oder 40 – 70% relativer Luftfeuchte), fehlerhafter oder unzulässiger Produktverwendung, regewidriger Montage, - Inbetriebsetzung und – Wartung haften wir ebenso wenig wie für Schäden aus natürlicher Abnutzung aus Verschleiß, aus Dampf, Seewasser, chemischen, elektrischen oder elektronischen Umfeldern, Überlastung, Verwendungen falscher Zubehör- oder Austauschteile, - Stoffe, Verkoppelung mit fremden Bauteilen- oder Systemen sowie bei Eingriffen aller Art in die Lieferbeschaffenheit der Kaufsache usw. Ansprüche auf Schadensersatz und Folgeschadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu last. Der diesbezügliche Nachweis obliegt dem Kunden. Für Fremderzeugnisse oder Mängel die auf solche zurückzuführen sind, ist unsere Haftung entsprechend beschränkt. Insoweit sind wir zudem berechtigt, zur Befreiung der uns daraus treffenden Verpflichtung unsere Ansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden abzutreten. Ansprüche aus Gewährleistung und Produkthaftung darf der Kunde nicht abtreten. Eine solche Abtretung wäre uns gegenüber unwirksam. Für elektrische oder pneumatische Antriebe und Steuerungen gelten ausschließlich die Richtlinien VDE und VDMA. Wartungs- und Bestätigungsintervalle sind einzuhalten. Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob Fahrlässig verursacht. Das gilt auch für unsere Verrichtungs- und Erfüllungshilfen. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (z.B. Personen-, Sach- und Vermögensschäden aller Art, direkte oder indirekte Folgen, entgangenen Gewinn, Produktionsausschuss, Betriebsstillstandkosten) sind wir ebenfalls von Haftung frei, es sei denn, es liegt eine schuldhafte Verletzung vor und uns, dem Geschäftsinhaber oder unseren Organen fällt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist zu Last.



Salvatorische Klausel:

Sollten sich einzelne Bestimmungen sich als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der Übrigen nicht berührt, und das Rechtsgeschäft. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung gegen eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.


Schlussbestimmungen:

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auch die Änderung der Schriftformerfordernisse bedarf der Schriftform.


Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine Juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist, die Klage beim Landgericht Aschaffenburg zu erheben. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.

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